Erleidet ein Diabetiker eine Unterzuckerung, ist rasches Handeln unverzichtbar. Sind die Betroffenen noch bei Bewusstsein, kann ihm mit der raschen Gabe von Zucker geholfen werden. Ansonsten droht ein Notfall, wenn er bewusstlos wird.
Für den dringen Handlungsbedarf appelliert die Deutsche Diabetes Gesellschaft anlässlich einer akuten Begebenheit, bei der einem 15jährigen Mädchen mit Typ 1-Diabetes die kostenlose Gabe von Traubenzucker durch einen Apotheker verweigert wurde. Dieser Vorgang weist deutlich darauf hin, dass Hypoglykämien selbst von Fachleuten noch viel zu häufig falsch eingeschätzt werden. Plötzlich auftretende Situationen mit erniedrigtem Blutzuckerspiegel entstehen nicht durch eigenes Verschulden. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen unterlassener Hilfeleistung gegen den Apotheker, der sich weigerte, ein neues Päckchen Traubenzucker anzubrechen.
In einem Blog der Apothekerzeitung (apotheke-adhoc.de) bewerten viele Leser das Verhalten des Mädchens überwiegend als „Schnorren“, häufig wurden in dem Blog die Eltern für den Vorfall verantwortlich gemacht, dass es zu einer Unterzuckerung kam, weil das diabeteskranke Mädchen weder Geld noch Nahrungsmittel bei sich hatte.
Dass solche Vorwürfe gegenüber Menschen mit Diabetes und Unterzuckerungen noch weit verbreitet, aber falsch sind, hebt Professor Andreas Fritsche, Pressesprecher der DDG hervor. Auch wenn die Betroffenen immer wieder darauf hingewiesen werden Zucker bei sich zu tragen, kann es dennoch zu Situationen kommen, dass dieser gerade nicht greifbar ist und ein Unterzuckerung (Hypoglykämie) auftritt.
Hypoglykämien gehen mit Verwirrtheitszuständen bis hin zum Bewusstseinseinschränkung einher, die von Außenstehenden nicht selten falsch eingeschätzt werden. Einige Passanten halten den Betreffenden fälschlicherweise für Betrunken und verweigern die notwendig Hilfe.
Bei Unterzuckerungen rasch zur Stelle zu sein und zu helfen, ist denkbar einfach. Ein gezuckertes Getränk wie Cola oder zuckerhaltiger Fruchtsaft können ebenso wie sofort verabreichter Traubenzucker die Symptomatik rasch beseitigen. Selbst wenn man nicht sicher ist, ob eine Unterzuckerung vorliegt, kann die sofortige Gabe von zuckerhaltigen Säften oder Traubenzucker keinen Schaden anrichten. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft rät daher bei alleinigem Verdacht auf eine Hypoglykämie sofort Zucker zu verabreichen, es sei denn, der Patient ist nicht mehr bei Bewusstsein. In dieser Situation ist dringend ein Notruf zu initiieren.